Kapitel 4 – Gleichberechtigung

  • Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder sexueller Orientierung ist in Deutschland verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Wenn man diskriminiert wird oder sich bedroht fühlt, empfiehlt es sich, die Polizei zu rufen. Es ist niemals zulässig, mit Gewalt zu reagieren. Gewalt ist in Deutschland ebenfalls verboten.

  • Männer und Frauen genießen in Deutschland die gleichen Rechte. Wenn jemand darum bittet, allein gelassen zu werden, sollte man dies akzeptieren. Mitmenschen zu belästigen, ob männlich oder weiblich, ist nicht erlaubt. Ebenso sollte man Menschen um ihre Erlaubnis fragen, bevor man Fotos von ihnen macht.

  • Homosexualität ist Normalität in Deutschland (ein ehemaliger Außenminister war offen schwul). Homosexuelle Partnerschaften können legal und der Ehe ähnlich registriert werden.

  • Jeder und jede wählt seinen Partner oder seine Partnerin selbst und entscheidet frei, ob er oder sie diese Person heiraten will. Es ist genauso normal, unverheiratet zu sein wie verheiratet. Auch ist es möglich, dass Ehepaare oder Partner sich entscheiden, keine Kinder zu bekommen.