Kapitel 2 – Persönliche Freiheiten

  • Jeder und jede kann sich zu seiner oder ihrer Religion bekennen – oder zu keiner. Religion wird als Privatsache angesehen, es gilt die Religionsfreiheit. Das heißt, dass man glauben darf, was man möchte – gleichzeitig wird aber auch erwartet, dass man akzeptiert, dass andere Menschen an einen anderen Gott glauben – oder an gar nichts.

  • Streitgespräche und Diskussionen haben in Deutschland meist das Ziel, zu einem Kompromiss zu führen. Die Presse hat hier eine besondere Freiheit, die sogenannte Pressefreiheit, die gesetzlich festgeschrieben ist. Die Presse beschäftigt sich mit vielen verschiedenen Themen, inklusive Kritik an der Regierung und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen (wie zum Beispiel Kirchen). Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlaubt es jedem, seine oder ihre Meinung zu äußern, solange diese nicht andere Menschen diskriminiert, beleidigt oder bedroht.

  • In Deutschland sind öffentliche Liebesbekundungen von (heterosexuellen sowie homosexuellen) Paaren nicht ungewöhnlich. Dies geht von Händchenhalten über Umarmen und Küssen bis hin zu Kuscheln in der Öffentlichkeit. Dies ist akzeptiert und sollte nicht weiter beachtet werden.

  • Menschen, die im Sommer wenig bekleidet sind, gelten als normal. Dazu gehört beispielsweise das Tragen von T-Shirts und kurzen Hosen. Es ist unhöflich, diese Menschen für längere Zeit anzusehen.

  • In Saunen und einigen wenigen Schwimmbädern bewegt man sich nackt. In den meisten öffentlichen Schwimmbädern trägt man Schwimmbekleidung. In Schwimmbädern und Saunen wird normalerweise nicht zwischen Männern und Frauen getrennt. Teilweise gibt es aber besondere Zeiten „Nur für Männer“ oder „Nur für Frauen“.