Kapitel 8 – In Notfällen

  • Versuchen Sie immer, Menschen in Notsituationen zu helfen. Man sollte niemals vorbeigehen, da immer etwas getan werden kann. Jeder ist dazu verpflichtet, einer Person in Not zu helfen, zum Beispiel durch Leisten von Erster Hilfe und Anrufen des Notrufs (siehe unten).

  • Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen, Diebstahl oder sexueller Belästigung: Rufen Sie die Polizei. Dazu 110 auf einem beliebigen Telefon wählen. Polizisten sind üblicherweise freundlich und da, um Ihnen zu helfen, und nehmen jeden Anruf ernst.

  • In Fällen von Feuer oder medizinischen Notfällen: Rufen Sie die Feuerwehr. Dazu 112 auf einem beliebigen Telefon wählen. Diese Nummer sollte nur in (lebensbedrohlichen) Notfällen benutzt werden. Das Gleiche gilt für die Notaufnahme in Krankenhäusern.

  • Um einen Arzt zu besuchen, müssen sich Flüchtlinge zunächst an die zuständige Sozialbehörde wenden. Arztpraxen haben für gewöhnlich von 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags geöffnet, manchmal auch bis nachmittags. Die meisten Ärzte können Englisch sprechen.

  • Sollten Sie abends, sonntags oder in der Ferienzeit Medikamente benötigen, können Sie sich an eine Notapotheke wenden. Um herauszufinden, welche Apotheke als Notapotheke fungiert, googlen Sie „Notapotheke“ und ihren Standort oder wählen Sie 22833 (max. 69 Cent/Min.) von einem Mobiltelefon. Name und Adresse der nächstgelegenen Notapotheke finden Sie außerdem an jeder Apothekentür.